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Elternvertretungen in der Schule (SER)

In der Schulpraxis unterscheiden wir zwischen dem individuellen und dem kollektiven Elternrecht. Das individuelle Elternrecht ist im Grundgesetz Artikel 6 geregelt und besagt, dass die Eltern für ihr Kind grundsätzlich das alleinige Entscheidungsrecht haben. Hierzu gehört z. B. das Recht, das Kind in einen Kindergarten zu schicken; das Recht zu entscheiden, in welche Schulform das Kind im Anschluss an die Grundschule geht; das Recht festzulegen, ob das Kind im Anschluss an die 10. Klasse weiter zur Schule geht oder einen Ausbildungsberuf erlernt.

Das kollektive Elternrecht (das Recht der Eltern, in organisierter Form in der Schule mitzuwirken) - es wird im Niedersächsischen Schulgesetz geregelt - unterstützt die Eltern bei der Wahrnehmung ihres individuellen Elternrechtes in der Schule. Es wird in der Schule wahrgenommen durch den Vorsitzenden der Klassenelternschaft, den Schulelternrat und die Elternvertreter in Konferenzen und Ausschüssen.

Die Elternvertretungen in der Schule haben im wesentlichen das Recht, sich zu allen Fragen und Entscheidungen in der Schule zu äußern. Bei bestimmten Entscheidungen in der Schule - wie z. B. Einführung neuer Schulbücher, Bildung kleinerer Klassen - haben die Elternvertretungen ein herausgehobenes Mitwirkungsrecht. In jedem Fall sind sie von der Schulleitung oder den Lehrkräften über alle wesentlichen Angelegenheiten zu informieren; vor grundsätzlichen Entscheidungen sind sie zu hören.

Dieses den Elternvertretungen gewährte Recht setzt voraus, dass sie nicht nur allgemein, sondern eingehend über beabsichtigte Maßnahmen zu unterrichten sind. Die Unterrichtung soll sich auch auf mögliche Konsequenzen oder Alternativen erstrecken. Schule muss für Eltern durchschaubar sein.

Durch die Elternvertretung soll eine Verbindung zwischen dem Elternhaus und der Schule geschaffen werden. Sie soll auch mithelfen, Problemen vorzubeugen und Konflikte der Schüler mit der Schule und dem Elternhaus zu erörtern und - wo möglich - zu beseitigen. Eine gute Schule ist ohne die Mitarbeit von Eltern nicht möglich. Die Elternvertretung schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule.

Mit der geplanten Einführung der Eigenverantwortlichen Schule wird es hier aber Veränderungen geben. Wie weit diese Veränderungen gehen werden, hängt jetzt von der noch von der Landesregierung zu beschließenden Schulgesetzänderung ab.